Fussnoten
Queering Erinnerungspolitik




zurück zum Text

    
1 beides dokumentiert in: "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken", hrsg. v. d. Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 1999


2 In persönlichen Gesprächen berichteten mir ehemalige Häftlinge von einzelnen Ausnahmen — von einem Rosa-Winkel-Häftling, der zur illegalen Häftlingsorganisation im KZ Sachsenhausen gehörte und in der DDR bis zu seinem Tode eine Ehrenrente als Widerstandskämpfer erhielt, und von einem jahrelang in verschiedenen Lagern inhaftierten Homosexuellen, dem in der Wendezeit eine Verfolgtenrente bewilligt wurde, die auch nach der Vereinigung weiter gezahlt wird.


3 Marshall, Stuart: "The Contemporary Political Use of Gay History — The Third Reich". in: How Do I Look? Queer Film and Video, hrsg. v. The Bad Obect Choices. Seattle, Washington: Bay Press, 1991. 65-89, S. 85


4 vgl. z.B. Jellonnek, Burkhard: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn: Schöningh, 1990; Schoppmann, Claudia: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1991; "Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung", hrsg. v. Günther Grau Frankfurt/M.: Fischer Taschenbuch Verlag, 1993


5 In den polizeilichen Meldungen aller Verdachtsfälle an die 1936 gegründete "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung" wurden die Zugehörigkeit zur NSDAP und ihren Gliederungen sowie zur Wehrmacht oder zum Beamtenapparat besonders erfragt. (Jellonnek, 1990, 131) Für einzelne Institutionen existierten besondere, schärfere Bestrafungsregeln. Nach §175 verurteilte SS-Männer und Polizisten wurden sogar erschossen (Grau, 1993, 242ff). Den Rosa Winkel mussten im KZ "Homosexuelle und Amtsanmaßer" tragen — so die vollständige Bezeichnung der Häftlingsgruppe, denn ertappte Funktionäre konnten ihr Amt nur erschlichen haben.